Palliativmediziner betreuen Patienten in der letzten Lebensphase. Eine Praxisabgabe erfordert daher ein Höchstmaß an Sorgfalt und Einfühlungsvermögen, um die Patientenversorgung nicht zu gefährden.

Hintergrund

Verträge zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) sind an die Person des Arztes geknüpft; der Nachfolger muss eigene SAPV-Verträge mit den Krankenkassen abschließen. Laufende Palliativpatienten müssen nahtlos und mit vollständiger Dokumentation an den Nachfolger übergeben werden. Multiprofessionelle Teams (Pflegedienste, Hospize) müssen frühzeitig in die Übergabe eingebunden werden. Palliativmedizinische Praxen haben oft einen hohen immateriellen Wert durch Netzwerke und Kooperationen. Der Veräußerungsgewinn aus dem Praxisverkauf ist steuerpflichtig.

Wann gilt das nicht?

Palliativmediziner, die nur im Angestelltenverhältnis in Kliniken oder Hospizen tätig sind, haben keine eigene Praxis zu übergeben.

Ärzteversichert begleitet Palliativmediziner beim Übergang und berät zur optimalen Absicherung nach der Praxistätigkeit.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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