Pathologische Praxen und Labore haben ein spezifisches Geschäftsmodell, das auf Einsendungen von niedergelassenen Ärzten und Kliniken basiert. Bei der Praxisabgabe sind diese Netzwerke entscheidend für den Wert.
Hintergrund
Der Wert einer pathologischen Praxis hängt maßgeblich von bestehenden Einsendeverträgen mit Kliniken und niedergelassenen Ärzten ab. Diese Verträge sind oft personengebunden und nicht automatisch übertragbar; frühzeitige Verhandlungen mit Einsendern sind wichtig. Histologische Laborgeräte wie Kryostaten, Mikrotome und digitale Pathologie-Systeme sind im Kaufpreis zu bewerten. Die Kassenzulassung wird über den Zulassungsausschuss übertragen. Der Veräußerungsgewinn ist steuerpflichtig; eine frühzeitige Steuerberatung ist empfehlenswert. Eine längere Übergangsfrist für den Aufbau von Vertrauen bei den Einsendern ist besonders wichtig.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Pathologen in pathologischen Instituten ohne eigene Praxis oder Kassenzulassung sind von Praxisabgabe-Regelungen nicht betroffen.
Ärzteversichert berät Pathologen zur Nachhaftungsdeckung und zur Absicherung nach der Praxisabgabe.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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