Die Praxisabgabe einer psychiatrischen Praxis erfordert ein besonders hohes Maß an Sensibilität und Datenschutzbewusstsein, da psychiatrische Diagnosen zu den sensibelsten Personendaten gehören.
Hintergrund
Psychiatrische Patientenakten enthalten hochsensible Daten; der Datenschutz muss bei der Praxisabgabe besonders streng eingehalten werden. Patienten müssen schriftlich und frühzeitig über den Praxiswechsel informiert werden und haben das Recht, einen anderen Arzt zu wählen. Der Praxiswert umfasst neben dem Kassenzulassungswert auch den Patientenstamm, wobei viele psychiatrische Patienten eng an den behandelnden Arzt gebunden sind. Laufende Medikamentenpläne und Therapieprogramme müssen vollständig und nahtlos übergeben werden. Der Veräußerungsgewinn ist steuerpflichtig.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Psychiater in psychiatrischen Kliniken oder MVZ ohne eigene Kassenzulassung sind nicht von den Praxisabgabe-Regelungen betroffen.
Ärzteversichert berät Psychiater zur Absicherung nach der Praxisabgabe, einschließlich Nachhaftungsdeckung.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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