Radiologische Praxen haben durch MRT, CT und Röntgenanlagen einen extrem hohen materiellen Praxiswert. Zudem sind Strahlenschutzgenehmigungen und Einsendenetzwerke entscheidend für die Wertermittlung.

Hintergrund

MRT- und CT-Geräte können je nach Alter und Zustand mehrere Millionen Euro wert sein und dominieren den Kaufpreis einer radiologischen Praxis. Strahlenschutzgenehmigungen sind personengebunden; der Nachfolger muss eigene Genehmigungen beim Strahlenschutzbeauftragten beantragen. Kooperationsverträge mit einweisenden Ärzten und Kliniken sind ein wesentlicher Wertfaktor, aber häufig nicht direkt übertragbar. Die Kassenzulassung wird über den Zulassungsausschuss übertragen. Aufgrund der hohen Investitionssumme ist eine spezialisierte Praxiswertermittlung durch einen Gutachter essenziell. Der Veräußerungsgewinn ist steuerpflichtig.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Radiologen in Kliniken oder Radiologiezentren ohne eigene Kassenzulassung sind von Praxisabgabe-Regelungen nicht betroffen.

Ärzteversichert berät Radiologen zur Nachhaftungsdeckung und zur optimalen Absicherung nach der Praxistätigkeit.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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