Rechtsmediziner sind häufig in Universitätsinstituten oder staatlichen Einrichtungen tätig; eine klassische Praxisabgabe ist daher in dieser Fachrichtung selten. Niedergelassene Rechtsmediziner mit eigener Gutachterpraxis haben jedoch spezifische Besonderheiten.

Hintergrund

Gutachterbestellungen durch Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Versicherungen sind personengebunden und erlöschen mit dem Ende der Tätigkeit; sie können nicht an einen Nachfolger übertragen werden. Der Wert einer rechtsmedizinischen Praxis liegt daher primär in der Laborausstattung und der Reputation. Laborgeräte für toxikologische und histologische Analysen sind im Kaufpreis zu bewerten. Eine Kassenzulassung ist bei rein privatärztlich-gutachterlich tätigen Rechtsmedizinern nicht vorhanden. Der Veräußerungsgewinn aus einem Praxisverkauf ist steuerpflichtig. Eine frühzeitige Kommunikation mit Auftraggebern über die bevorstehende Aufgabe der Tätigkeit ist wichtig.

Wann gilt das nicht?

Rechtsmediziner, die ausschließlich an Universitätsinstituten oder staatlichen Einrichtungen angestellt sind, haben keine eigene Praxis zu übergeben.

Ärzteversichert berät Rechtsmediziner zur Absicherung nach dem Ende ihrer Berufstätigkeit, insbesondere zur Nachhaftungsdeckung.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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