Allgemeinmediziner sind bei der Berufsunfähigkeitsversicherung in einer mittleren Risikogruppe eingestuft; dennoch ist der Schutz unverzichtbar, da sie als Einzelkämpfer keine Kollegenvertretung ohne erhebliche Kosten haben.

Allgemeinmediziner benötigen eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne abstrakte Verweisung, die mindestens 60 bis 70 Prozent des Nettoeinkommens absichert und ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit leistet; eine monatliche BU-Rente von 3.000 bis 5.000 Euro ist als Mindestabsicherung anzustreben.

Hintergrund

Ärzte erhalten im Fall von Berufsunfähigkeit keine nennenswerte gesetzliche Absicherung: Das Versorgungswerk zahlt Berufsunfähigkeitsrenten nur bei vollständigem Ausscheiden aus dem Beruf und nach langer Wartezeit. Allgemeinmediziner, die nicht mehr praktizieren können, tragen weiterhin Praxiskosten (Miete, Personal) bis zur Abwicklung; eine BU-Rente sollte diese Fixkosten mitberücksichtigen. Wichtige Vertragsmerkmale sind: keine abstrakte Verweisung (der Versicherer darf nicht auf andere Berufe verweisen), rückwirkende Leistung ab Beginn der BU, weltweiter Versicherungsschutz sowie Nachversicherungsgarantie. Der Gesundheitszustand bei Antragstellung beeinflusst die Prämie erheblich; ein früher Abschluss (Studium, Assistenzzeit) ist deutlich günstiger.

Wann gilt das nicht?

Allgemeinmediziner, die in einem Angestelltenverhältnis mit betrieblicher BU-Absicherung tätig sind, haben ggf. eine Grundabsicherung; diese reicht jedoch meist nicht aus. Verbeamtete Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst haben Anspruch auf Dienst- und Ruhegehalt; eine private BU bleibt sinnvoll für die Lücken.

Ärzteversichert vergleicht Angebote führender BU-Versicherer und findet für Allgemeinmediziner die passende Lösung mit den wichtigsten Vertragsklauseln.

Quellen

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