Anästhesisten arbeiten in einem hochbelastenden Umfeld mit hohem Infektionsrisiko und dauerhaftem Nacht- und Schichtdienst; diese Faktoren erhöhen ihr Berufsunfähigkeitsrisiko und die Prämien für BU-Versicherungen.

Anästhesisten benötigen eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne abstrakte Verweisung, die speziell auf ärztliche Tätigkeiten ausgerichtet ist und auch psychische Erkrankungen sowie Muskel-Skelett-Erkrankungen absichert; Versicherer stufen Anästhesisten häufig in höhere Risikoklassen ein, was zu Prämienzuschlägen führen kann.

Hintergrund

Anästhesisten sind durch häufige Nacht- und Bereitschaftsdienste, ergonomisch ungünstige Arbeitshaltungen und permanenten Umgang mit Medikamenten besonders gefährdet. Muskel-Skelett-Erkrankungen und psychische Störungen sind laut GDV die häufigsten BU-Ursachen bei Ärzten. Eine BU-Rente von mindestens 4.000 bis 6.000 Euro monatlich ist für Anästhesisten in der Leitungsfunktion anzustreben. Vertragsklauseln wie keine abstrakte Verweisung, weltweiter Schutz und rückwirkende Leistung ab Beginn der BU sind unverzichtbar. Der frühe Abschluss während der Weiterbildung spart erheblich: Prämienunterschiede zwischen 30 und 45 Jahren können bei gleicher Absicherung 50 Prozent betragen.

Wann gilt das nicht?

Anästhesisten mit Zusatzversorgung durch einen öffentlichen Arbeitgeber oder Versorgungswerksrente sollten prüfen, ob die bestehende Absicherung ausreicht; in der Regel bestehen erhebliche Versorgungslücken.

Ärzteversichert berät Anästhesisten zu BU-Versicherungen mit spezifischen Klauseln für hochbelastende Fachrichtungen.

Quellen

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