Arbeitsmediziner üben überwiegend eine beratende und begutachtende Tätigkeit aus; dies führt zu einem günstigeren BU-Risikoprofil und oft besseren Konditionen, macht eine BU-Versicherung aber keineswegs überflüssig.

Arbeitsmediziner profitieren von einem vergleichsweise günstigen Risikoprofil und niedrigeren BU-Prämien; sie benötigen dennoch eine BU-Versicherung ohne abstrakte Verweisung, die auch psychische Erkrankungen abdeckt, sowie eine monatliche Rente von mindestens 3.000 Euro.

Hintergrund

Da Arbeitsmediziner selten operative oder hochbelastende Tätigkeiten ausüben, stufen Versicherer sie häufig in eine günstige Berufsgruppe ein, was die Prämien senkt. Dennoch sind psychische Erkrankungen (Burnout, Depression) und Erkrankungen des Bewegungsapparats auch bei Arbeitsmedizinern eine häufige BU-Ursache. Wichtige Vertragsmerkmale bleiben dieselben: keine abstrakte Verweisung, 50 Prozent BU-Grad als Leistungsauslöser, rückwirkende Leistung und Nachversicherungsgarantie bei veränderten Lebenssituationen. Selbstständige Betriebsärzte sollten beachten, dass ihr Einkommen direkt von ihrer Arbeitskraft abhängt; feste Betriebskosten laufen auch bei Ausfall weiter. Eine BU-Rente von 3.000 bis 5.000 Euro monatlich ist je nach Einkommenshöhe anzustreben.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Arbeitsmediziner mit tariflicher oder betrieblicher Absicherung haben eine Grundabsicherung, die häufig nicht für den vollen Einkommensersatz ausreicht. Beamtete Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst haben Anspruch auf Pension; eine private BU-Ergänzung bleibt sinnvoll.

Ärzteversichert berät Arbeitsmediziner zur optimalen BU-Absicherung und zu Nachversicherungsoptionen bei Einkommensänderungen.

Quellen

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