Augenärzte haben ein besonderes Berufsunfähigkeitsrisiko: Schon eine Erkrankung der eigenen Sehkraft oder eine Beeinträchtigung der Feinmotorik kann die exakte diagnostische und operative Tätigkeit unmöglich machen.

Augenärzte benötigen eine BU-Versicherung ohne abstrakte Verweisung, die den spezifischen Beruf des Augenarztes absichert; insbesondere muss der Vertrag auch bei Beeinträchtigungen der Sehkraft oder Feinmotorik leisten, da diese direkt berufsrelevant sind.

Hintergrund

Die Tätigkeit als Augenarzt erfordert höchste visuelle Präzision; Erkrankungen wie Makuladegeneration, Katarakt oder diabetische Retinopathie beim Arzt selbst können zur Berufsaufgabe zwingen. Laseroperationen am eigenen Auge und intravitreale Injektionen verlangen feinmotorische Präzision; Erkrankungen wie Parkinson oder Tremor führen damit unmittelbar zur BU. Eine BU-Rente von 4.000 bis 6.000 Euro monatlich ist für niedergelassene Augenärzte anzustreben, um Praxiskosten und Lebensunterhalt zu decken. Wichtig: Die BU-Versicherung sollte den konkreten Beruf des Augenarztes absichern, nicht nur die allgemeine ärztliche Tätigkeit. Frühzeitiger Abschluss vor Beginn der Facharztweiterbildung spart erheblich.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Augenärzte sollten prüfen, ob arbeitgeberseitige Absicherungen bestehen; diese reichen für den vollen Einkommensersatz meist nicht aus. Rein privatärztlich tätige Augenärzte ohne Versorgungswerkmitgliedschaft tragen ein besonders hohes Risiko ohne staatliche Auffangmöglichkeit.

Ärzteversichert vergleicht BU-Angebote für Augenärzte und achtet auf die für diese Fachrichtung wichtigen Vertragsmerkmale.

Quellen

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