Chirurgen gehören zu den Arztgruppen mit dem höchsten Berufsunfähigkeitsrisiko: Feinmotorik, körperliche Ausdauer und die Fähigkeit, lange stehend zu operieren, können schon durch vergleichsweise geringfügige gesundheitliche Einschränkungen verloren gehen.
Chirurgen benötigen unbedingt eine BU-Versicherung ohne abstrakte Verweisung, die explizit die operative Tätigkeit absichert; da schon Erkrankungen wie Tremor, Bandscheibenvorfall oder Rückenprobleme zur Berufsaufgabe zwingen können, ist eine hohe BU-Rente von 5.000 bis 8.000 Euro monatlich zu empfehlen.
Hintergrund
Versicherer stufen operierende Fachärzte wie Chirurgen in höhere Risikogruppen ein, was die Prämien erhöht; ein früher Abschluss vor der Weiterbildung zum Facharzt spart erheblich. Körperliche Erkrankungen (Muskel-Skelett, Herz-Kreislauf) und psychische Störungen sind die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit; bei Chirurgen kommen Erkrankungen des Bewegungsapparats besonders häufig vor. Der Vertrag sollte keine abstrakte Verweisung enthalten; d. h. der Versicherer darf den Chirurgen nicht auf einen anderen Beruf wie z. B. ärztliche Gutachtertätigkeit verweisen. Wichtig ist eine BU-Definition, die die konkrete Tätigkeit des operierenden Arztes beschreibt. Rückwirkende Leistung ab BU-Beginn und Nachversicherungsgarantie sind weitere wichtige Klauseln.
Wann gilt das nicht?
Chirurgen, die ausschließlich diagnostisch oder beratend tätig sind (z. B. nach Umschulung), tragen ein geringeres BU-Risiko; die ursprüngliche Versicherung sollte dennoch aufrechterhalten werden. Klinikangestellte ohne eigenes Praxisrisiko sollten dennoch auf ausreichende Absicherung achten.
Ärzteversichert berät Chirurgen zu BU-Versicherungen mit für Operateure maßgeschneiderten Klauseln und vergleicht Angebote renommierter Versicherer.
Quellen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesärztekammer
- Deutsche Rentenversicherung
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