Dermatologen haben ein differenziertes BU-Risikoprofil: Neben den üblichen Risiken ist speziell die berufsbedingte Kontaktallergie gegen Latex oder Desinfektionsmittel ein relevantes Berufsunfähigkeitsrisiko.

Dermatologen benötigen eine BU-Versicherung ohne abstrakte Verweisung, die auch berufsbedingte Allergien und operative Einschränkungen abdeckt; eine monatliche BU-Rente von 3.500 bis 5.500 Euro ist für niedergelassene Dermatologen als Richtwert anzusehen.

Hintergrund

Berufsbedingte Kontaktallergien gegen Latex, Desinfektionsmittel oder Gummi können Dermatologen zur Aufgabe der klinischen Tätigkeit zwingen; eine gute BU-Police erkennt solche Erkrankungen als BU-Ursache an. Dermatologen führen operative Eingriffe (Exzisionen, Laserbehandlungen) durch; Erkrankungen der Feinmotorik oder des Sehvermögens sind daher direkt berufsrelevant. Psychische Erkrankungen und Muskel-Skelett-Erkrankungen sind laut GDV die häufigsten BU-Ursachen auch bei Dermatologen. Wichtige Vertragskriterien: keine abstrakte Verweisung, Leistungspflicht bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit, rückwirkende Rentenzahlung, Nachversicherungsgarantie. Niedergelassene Dermatologen tragen auch das Praxisausfallrisiko; die BU-Rente sollte auch laufende Praxiskosten berücksichtigen.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Dermatologen in Kliniken mit arbeitgeberseitiger Absicherung sollten die Deckungssumme prüfen; eine Aufstockung über eine private BU ist in der Regel sinnvoll. Privatärztlich tätige Dermatologen ohne Versorgungswerkmitgliedschaft haben keinerlei gesetzliche Absicherung.

Ärzteversichert berät Dermatologen zu BU-Versicherungen mit den für Haut- und Lasermediziner wichtigen Vertragsmerkmalen.

Quellen

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