Gynäkologen, insbesondere mit geburtshilflicher Tätigkeit, arbeiten in einem körperlich und psychisch hochbelastenden Umfeld mit häufigen Nacht- und Bereitschaftsdiensten; das BU-Risiko ist entsprechend erhöht.

Gynäkologen benötigen eine BU-Versicherung ohne abstrakte Verweisung, die operative und geburtshilfliche Tätigkeiten explizit absichert; eine monatliche BU-Rente von 4.000 bis 7.000 Euro ist für niedergelassene Gynäkologen anzustreben, um Praxiskosten und Lebensunterhalt zu decken.

Hintergrund

Geburtshilflich tätige Gynäkologen sind Bereitschaftsdiensten, Nachtdiensten und akuten Stresssituationen ausgesetzt; psychische Erkrankungen (Burnout, PTBS nach traumatischen Geburten) sind ein reales BU-Risiko. Operative Tätigkeiten (Sectio, Hysteroskopie, Laparoskopie) erfordern Feinmotorik; Erkrankungen, die diese einschränken, können unmittelbar zur BU führen. Die BU-Versicherung sollte keine abstrakte Verweisung enthalten; der Versicherer darf nicht auf rein beratende gynäkologische Tätigkeit verweisen, wenn die Operateurstätigkeit beeinträchtigt ist. Eine Nachversicherungsgarantie ist wichtig, um die Absicherung bei steigendem Einkommen anzupassen. Früher Vertragsabschluss während der Facharztweiterbildung sichert günstige Prämien.

Wann gilt das nicht?

Rein konservativ tätige Gynäkologen ohne geburtshilfliche Tätigkeit haben ein etwas günstigeres Risikoprofil; die BU-Versicherung bleibt dennoch unverzichtbar. Angestellte Gynäkologen sollten eine betriebliche Zusatzabsicherung auf ihre Ausreichlichkeit prüfen.

Ärzteversichert berät Gynäkologen zur passenden BU-Absicherung unter Berücksichtigung von Geburtshilfe und operativen Risiken.

Quellen

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