Interventionell tätige Kardiologen werden von BU-Versicherern in eine höhere Risikoklasse eingestuft, da die Tätigkeit körperliche Belastbarkeit, Feinmotorik und Konzentration unter Strahlenexposition erfordert.
Kardiologen mit invasiver Tätigkeit (Herzkatheter, Elektrophysiologie) benötigen eine BU-Versicherung ohne abstrakte Verweisung, die explizit die interventionelle Tätigkeit absichert; eine monatliche BU-Rente von 5.000 bis 8.000 Euro ist für niedergelassene Kardiologen anzustreben.
Hintergrund
Interventionelle Kardiologen arbeiten unter Dauerstrahlenexposition (Strahlenschutzweste über Stunden), in ergonomisch ungünstigen Haltungen und in Akutsituationen mit höchster Verantwortung; Erkrankungen des Bewegungsapparats und der Wirbelsäule sind ein erhebliches BU-Risiko. Chronische Strahlenbelastung kann langfristig zu Gesundheitsschäden führen, die die Arbeitsfähigkeit einschränken. Psychische Erkrankungen durch Dauerbelastung und Schichtdienst sind bei Kardiologen zunehmend relevant. Die BU-Rente sollte so hoch sein, dass sie auch die hohen Praxisfixkosten eines Herzkatheterlabors (Miete, Personal) teilweise abdeckt, bis die Praxis abgewickelt ist. Keine abstrakte Verweisung, Leistung ab 50 Prozent BU-Grad und Nachversicherungsgarantie sind Pflichtmerkmale.
Wann gilt das nicht?
Rein nicht-invasiv tätige Kardiologen (echokardiographische Praxis ohne Herzkatheter) tragen ein geringeres Risikoprofil und erhalten günstigere Prämien. Angestellte Kardiologen in Kliniken sollten prüfen, ob ihre betriebliche Absicherung ausreicht.
Ärzteversichert vergleicht BU-Angebote für Kardiologen und achtet auf die für invasiv tätige Fachärzte wichtigen Vertragsklauseln.
Quellen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesärztekammer
- Deutsche Rentenversicherung
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