Kinderärzte sind einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt und tragen gleichzeitig eine hohe emotionale Belastung durch den Umgang mit schwerkranken Kindern; beide Faktoren sind relevante BU-Risiken.
Kinderärzte benötigen eine BU-Versicherung ohne abstrakte Verweisung, die auch Infektionskrankheiten und psychische Erkrankungen als BU-Ursache anerkannt; eine monatliche BU-Rente von 3.500 bis 5.500 Euro ist für niedergelassene Kinderärzte als Orientierung anzusehen.
Hintergrund
Kinderärzte haben durch täglichen Kontakt mit Infektionskrankheiten (Masern, Keuchhusten, MRSA) ein erhöhtes Ansteckungsrisiko, das im Einzelfall zur BU führen kann. Psychische Erkrankungen durch emotionale Belastung (z. B. der Umgang mit Krebs erkrankten Kindern oder Kindesmisshandlung) nehmen als BU-Ursache zu. Impfschäden durch Nadelstichverletzungen sind ein weiteres spezifisches Risiko. Eine BU-Rente von 3.500 bis 5.500 Euro monatlich kann im Niedergelassenenbereich die laufenden Praxiskosten und den Lebensunterhalt sichern. Wichtige Klauseln: keine abstrakte Verweisung, Leistung ab 50 Prozent BU-Grad, rückwirkende Rentenzahlung, Nachversicherungsgarantie. Frühzeitiger Abschluss während der Kinderarzt-Weiterbildung spart erheblich.
Wann gilt das nicht?
Kinderärzte in Kliniken mit tariflicher Absicherung sollten die Deckungshöhe prüfen; eine private BU-Aufstockung ist meist sinnvoll. Bei Teilzeittätigkeit sollte die BU-Rente dem reduzierten Einkommen angepasst und die Nachversicherungsgarantie genutzt werden.
Ärzteversichert berät Kinderärzte zu BU-Versicherungen mit Klauseln, die auf die besonderen Risiken der Pädiatrie abgestimmt sind.
Quellen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesärztekammer
- Deutsche Rentenversicherung
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