Neurologen sind durch die Betreuung schwerkranker Patienten (Parkinson, Multiple Sklerose, Demenz) psychisch besonders belastet; zudem können eigene neurologische Erkrankungen unmittelbar zur Berufsunfähigkeit führen.

Neurologen benötigen eine BU-Versicherung ohne abstrakte Verweisung, die auch psychische Erkrankungen umfassend absichert; eine monatliche BU-Rente von 4.000 bis 6.000 Euro ist für niedergelassene Neurologen als Richtwert anzusehen.

Hintergrund

Neurologen sind einer erheblichen emotionalen Belastung ausgesetzt: Chronisch und schwer erkrankte Patienten, die häufig keiner Heilung zugeführt werden können, belasten das Wohlbefinden des behandelnden Arztes dauerhaft. Burnout, Depression und andere psychische Erkrankungen machen laut GDV über 30 Prozent der BU-Leistungsfälle bei Ärzten aus. Eigene neurologische Erkrankungen wie Migräne (chronisch), Tremor oder Multiple Sklerose können die Fähigkeit zur neurophysiologischen Diagnostik und zur Führung von Arztgesprächen erheblich einschränken. Keine abstrakte Verweisung, Leistung ab 50 Prozent BU-Grad und rückwirkende Rentenzahlung sind unverzichtbar. Eine Nachversicherungsgarantie erlaubt die Anpassung der BU-Rente bei steigendem Einkommen ohne neue Gesundheitsprüfung.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Neurologen in neurologischen Rehabilitationskliniken haben ggf. eine betriebliche Grundabsicherung; eine private Aufstockung bleibt sinnvoll. Bei ausschließlich gutachterlicher Tätigkeit ist das BU-Risikoprofil geringer; die BU-Versicherung sollte dennoch aufrechterhalten werden.

Ärzteversichert berät Neurologen zur passenden BU-Absicherung und zu Vertragsmerkmalen, die psychische Erkrankungen umfassend einschließen.

Quellen

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