Orthopäden, insbesondere solche mit operativer Tätigkeit, gehören zu den BU-gefährdeteren Arztgruppen: Erkrankungen des eigenen Bewegungsapparats sind typische Berufsrisiken und können unmittelbar zur Berufsunfähigkeit führen.
Orthopäden benötigen eine BU-Versicherung ohne abstrakte Verweisung, die operative und manualmedizinische Tätigkeiten absichert; für niedergelassene Orthopäden ist eine monatliche BU-Rente von 4.000 bis 6.000 Euro anzustreben, um Praxiskosten und Lebensunterhalt zu decken.
Hintergrund
Orthopäden sind durch langes Stehen, ungünstige Körperhaltungen beim Operieren und körperliche Beanspruchung bei der manuellen Diagnostik stark gefährdet; Bandscheibenvorfälle, Schulter- und Knieprobleme des Arztes selbst sind häufige BU-Ursachen. Die operative Tätigkeit (Implantation, Arthroskopie) erfordert Feinmotorik; Erkrankungen wie Tremor oder Polyneuropathie sind unmittelbar BU-relevant. Strahlenexposition durch C-Bogen-Nutzung bei Operationen birgt ein weiteres Gesundheitsrisiko. Versicherer stufen operierende Orthopäden oft in höhere Risikoklassen ein; ein frühzeitiger Abschluss vor Beginn der operativen Tätigkeit spart. Keine abstrakte Verweisung, Leistung ab 50 Prozent BU-Grad, rückwirkende Rentenzahlung sind Pflichtmerkmale.
Wann gilt das nicht?
Konservativ tätige Orthopäden ohne operative Tätigkeit tragen ein geringeres Risikoprofil; die BU-Versicherung bleibt aber empfehlenswert. Angestellte Orthopäden in Kliniken sollten die Höhe der betrieblichen Absicherung prüfen.
Ärzteversichert berät Orthopäden zu BU-Versicherungen mit Klauseln für operative und manualmedizinische Risiken.
Quellen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesärztekammer
- Deutsche Rentenversicherung
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