Palliativmediziner gehören zu den psychisch am stärksten belasteten Arztgruppen; die tägliche Konfrontation mit Sterben und schwerem Leid macht Burnout und depressive Erkrankungen zu einem realen und häufigen BU-Risiko.
Palliativmediziner benötigen eine BU-Versicherung ohne abstrakte Verweisung, die psychische Erkrankungen umfassend und ohne Ausschluss absichert; eine monatliche BU-Rente von 3.000 bis 5.000 Euro ist für Palliativmediziner anzustreben.
Hintergrund
Psychische Erkrankungen (Burnout, Mitgefühlserschöpfung, PTBS) sind die häufigste BU-Ursache bei Ärzten insgesamt (laut GDV über 30 Prozent der Leistungsfälle); bei Palliativmedizinern ist das Risiko wegen der spezifischen Tätigkeit noch erhöht. Eine BU-Police muss psychische Erkrankungen umfassend einschließen; Versicherer mit Leistungsausschlüssen für psychische Erkrankungen sind für Palliativmediziner ungeeignet. Die BU-Rente sollte das Einkommen zu mindestens 60 bis 70 Prozent ersetzen; monatlich mindestens 3.000 Euro sind anzustreben. Wichtige Klauseln: keine abstrakte Verweisung, Leistung ab 50 Prozent BU-Grad, rückwirkende Rentenzahlung und Nachversicherungsgarantie. Frühzeitiger Abschluss vor der Palliativzusatzweiterbildung oder gar vor dem Studium ist finanziell am günstigsten.
Wann gilt das nicht?
Teilzeit tätige Palliativmediziner sollten die BU-Rente dem reduzierten Einkommen anpassen. Angestellte Palliativmediziner in Hospizen oder Kliniken sollten die betriebliche Zusatzversorgung auf ihre Ausreichlichkeit prüfen.
Ärzteversichert berät Palliativmediziner zu BU-Versicherungen, die psychische Erkrankungen ohne Ausschlüsse umfassend absichern.
Quellen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesärztekammer
- Deutsche Rentenversicherung
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