Psychiater sind durch die intensive Auseinandersetzung mit psychischen Erkrankungen ihrer Patienten selbst einem erhöhten Risiko für eigene psychische Erkrankungen ausgesetzt; eine BU-Versicherung mit umfassendem Psyche-Schutz ist daher besonders wichtig.
Psychiater benötigen eine BU-Versicherung ohne abstrakte Verweisung und ohne Leistungsausschlüsse für psychische Erkrankungen; da psychische Erkrankungen laut GDV über 30 Prozent aller BU-Fälle ausmachen, ist eine umfassende Absicherung dieser Ursachen für Psychiater prioritär.
Hintergrund
Psychiater sind täglich mit schweren psychischen Erkrankungen konfrontiert; Mitgefühlserschöpfung, Burnout und sekundäre Traumatisierung sind reale Berufsrisiken. Viele BU-Versicherer bieten mittlerweile vollständigen Schutz bei psychischen Erkrankungen ohne Wartezeit; dieser Standard ist für Psychiater unverzichtbar und sollte im Vertrag explizit geprüft werden. Psychiater arbeiten häufig in Einzelpraxis ohne Vertretungsmöglichkeit; schon kurze Ausfallzeiten führen zu erheblichen Einnahmeverlusten. Eine monatliche BU-Rente von 3.500 bis 5.500 Euro ist für niedergelassene Psychiater anzustreben. Keine abstrakte Verweisung, Leistung ab 50 Prozent BU-Grad, rückwirkende Rentenzahlung und Nachversicherungsgarantie sind Pflichtmerkmale. Frühzeitiger Abschluss vor der Facharztanerkennung spart.
Wann gilt das nicht?
Psychiater in Kliniken mit tariflicher Zusatzversorgung sollten die Deckungshöhe prüfen; eine private BU-Aufstockung ist in der Regel sinnvoll. Psychiater mit Psychotherapiezusatzqualifikation tragen durch die intensivere Einzelarbeit ein noch erhöhtes Risikoprofil.
Ärzteversichert berät Psychiater zur BU-Absicherung mit dem Fokus auf vollständigen Schutz bei psychischen Erkrankungen.
Quellen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesärztekammer
- Deutsche Rentenversicherung
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