Radiologen sind einer kumulativen Strahlenexposition ausgesetzt; gleichzeitig belastet langes Sitzen bei der Befundung den Bewegungsapparat; beide Faktoren sind relevante BU-Risiken.
Radiologen benötigen eine BU-Versicherung ohne abstrakte Verweisung und ohne Ausschlüsse für strahlenbedingte Erkrankungen; eine monatliche BU-Rente von 4.000 bis 7.000 Euro ist für niedergelassene Radiologen zu empfehlen, um die hohen Praxisfixkosten (Geräteleasing) abzupuffern.
Hintergrund
Interventionell tätige Radiologen (Angiographie, Drainagen, Biopsien) arbeiten in Dauerstrahlenexposition mit Strahlenschutzweste; die kumulative Belastung der Wirbelsäule ist ein erhebliches Gesundheitsrisiko. Bilddiagnostiker ohne interventionelle Tätigkeit tragen hauptsächlich durch langes Sitzen und Bildschirmarbeit ein Muskel-Skelett-Risiko. Psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparats machen laut GDV den größten Anteil der BU-Fälle bei Ärzten aus; auch für Radiologen ist dies relevant. Die hohen Praxisfixkosten (Leasingkosten für MRT und CT können 30.000 bis 80.000 Euro monatlich betragen) erfordern eine hohe BU-Rente. Keine abstrakte Verweisung und rückwirkende Rentenzahlung sind unverzichtbar.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Radiologen in Kliniken oder Radiologiezentren sollten die betriebliche Absicherung prüfen; eine private Aufstockung ist meist sinnvoll. Teleradiologen mit ausschließlich sitzender Befundungstätigkeit und ohne Strahlenexposition haben ein günstigeres Risikoprofil.
Ärzteversichert berät Radiologen zu BU-Versicherungen ohne Strahlungsausschlüsse und mit ausreichend hoher Rente für interventionelle Praxen.
Quellen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesärztekammer
- Deutsche Rentenversicherung
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