Sportmediziner haben je nach Tätigkeitsschwerpunkt ein unterschiedliches BU-Risikoprofil; sowohl die körperliche Tätigkeit bei sportmedizinischer Untersuchung als auch der psychische Druck bei Sportveranstaltungen spielen eine Rolle.
Sportmediziner benötigen eine BU-Versicherung ohne abstrakte Verweisung, die ihre konkrete Tätigkeit absichert; da Sportmedizin eine Zusatzweiterbildung ist, wird die BU über die Grundfachrichtung abgesichert, wobei die sportmedizinischen Tätigkeitsanteile explizit im Vertrag berücksichtigt werden sollten.
Hintergrund
Sportmediziner, die als Verbandsärzte bei Wettkämpfen tätig sind, können bei Akuteinsätzen körperlich belastet werden; außerdem sind sie oft Stresssituationen ausgesetzt (z. B. Notfallversorgung bei Sportveranstaltungen). Die BU-Rente sollte auf das Einkommen aus der Grundfachrichtung und den sportmedizinischen Zusatztätigkeiten abgestimmt sein. Psychische Erkrankungen sind auch bei Sportmedizinern eine relevante BU-Ursache; Burnout durch Doppelbelastung aus Praxis- und Verbandstätigkeit ist möglich. Versicherer bewerten Sportmediziner meist nach ihrer Grundfachrichtung; eine genaue Beschreibung der tatsächlichen Tätigkeiten bei der Antragsstellung ist wichtig. Eine monatliche BU-Rente von 3.000 bis 5.000 Euro ist für sportmedizinisch tätige Ärzte ein sinnvoller Richtwert.
Wann gilt das nicht?
Sportmediziner, die ausschließlich beratend und ohne körperliche Untersuchungstätigkeit tätig sind (z. B. reine Gutachtertätigkeit), tragen ein günstigeres Risikoprofil. Angestellte Verbandssportmediziner sollten prüfen, ob eine Arbeitgeberabsicherung besteht.
Ärzteversichert berät Sportmediziner zur BU-Absicherung unter Berücksichtigung der Grundfachrichtung und sportmedizinischer Zusatztätigkeiten.
Quellen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesärztekammer
- Deutsche Rentenversicherung
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