Niedergelassene Ärzte sind für ihre Altersvorsorge weitgehend selbst verantwortlich; das Versorgungswerk liefert eine Grundrente, die durch ein privates Depot ergänzt werden sollte, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand zu halten.

Niedergelassene Ärzte sollten privates Depot und Praxiskapital streng trennen; das Privatdepot sollte auf breit gestreuten ETFs basieren (70 bis 80 Prozent Aktienquote) und durch monatliche Sparraten stetig wachsen, um die Versorgungslücke nach Renteneintritt zu schließen.

Hintergrund

Das Versorgungswerk zahlt nach aktuellen Prognosen eine Rente von 40 bis 60 Prozent des Einkommens vor Renteneintritt; eine erhebliche Versorgungslücke verbleibt, die durch Depot und ggf. Immobilien gedeckt werden muss. Niedergelassene Ärzte sollten die Praxis nicht als alleinige Altersvorsorge betrachten; Praxiswert und Verkaufserlös sind unsicher und von Marktlage sowie Nachfolgefindung abhängig. Ein breit gestreutes ETF-Portfolio (MSCI World oder FTSE All World) mit einer Sparrate von 10 bis 20 Prozent des Nettoeinkommens ist empfehlenswert. Betriebliche Altersvorsorge kann über Direktversicherung oder Pensionskasse ergänzend genutzt werden. Steuerlich gilt: Kapitalerträge werden mit 25 Prozent Abgeltungsteuer belastet; der Freistellungsauftrag sollte voll ausgeschöpft werden.

Wann gilt das nicht?

Niedergelassene Ärzte kurz vor dem Ruhestand sollten die Aktienquote schrittweise reduzieren. Bei konkreter Praxisübergabe sollte Kapital für Übergangsphasen und mögliche Nachverbindlichkeiten liquide gehalten werden.

Ärzteversichert berät niedergelassene Ärzte zur privaten Vermögensstrategie, die auf die Praxistätigkeit abgestimmt ist.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →