Eine eigenständige Niederlassung als Anästhesist ist selten und mit besonderen Herausforderungen verbunden; die meisten niedergelassenen Anästhesisten arbeiten im Belegarzt- oder Kooperationsmodell.
Anästhesisten, die sich niederlassen, berichten von sehr hohem Geräteinvestitionsbedarf (Narkosemaschinen, Monitoring: 100.000 bis 250.000 Euro), der Notwendigkeit stabiler Kooperationsverträge mit Operateuren und der Schwierigkeit, allein ausreichende Fallzahlen für eine wirtschaftliche Praxis zu generieren.
Hintergrund
Niedergelassene Anästhesisten sind fast ausschließlich in Gemeinschaftspraxen oder als Belegärzte tätig; Einzelpraxen sind die absolute Ausnahme. Der Aufbau eines stabilen Netzwerks von einweisenden Operateuren (Chirurgen, Gynäkologen, HNO) ist die entscheidende Grundlage für wirtschaftliches Arbeiten. Gründer berichten, dass Kooperationsverträge mit Kliniken für Beleganästhesie früh und sorgfältig verhandelt werden müssen; fehlende Ausweichoptionen bei Klinikausfällen sind ein erhebliches Risiko. Geräteinvestitionen für Anästhesiegeräte und Monitoring sind mit 100.000 bis 250.000 Euro erheblich; Leasingmodelle werden häufig als sinnvoller eingestuft als Kauf. Die Abrechnung ambulanter Operationen unter Vollnarkose über die KV ist komplex und erfordert Spezialkenntnisse. Gründer empfehlen, frühzeitig einen auf Anästhesiologie spezialisierten Praxisberater einzubinden.
Wann gilt das nicht?
Anästhesisten, die ausschließlich in Schmerzkliniken oder schmerztherapeutischen Praxen tätig sind, machen strukturell andere Gründungserfahrungen als operativ tätige Anästhesisten.
Ärzteversichert berät niedergelassene Anästhesisten zu Berufshaftpflicht für Narkoserisiken und zu maßgeschneiderten Absicherungskonzepten in der Niederlassung.
Quellen
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