Arbeitsmediziner, die sich niederlassen, stehen vor einer besonderen Situation: Da sie keine Kassenpatienten behandeln, sondern Unternehmen als Kunden gewinnen müssen, ähnelt die Gründung eher einem Unternehmensstart.

Arbeitsmediziner berichten, dass der Aufbau eines stabilen Kundenstamms aus Betrieben und Unternehmen erfahrungsgemäß 12 bis 24 Monate dauert; die Anlauffinanzierung muss diesen Zeitraum überbrücken, und Mindestbetriebsgrößen von 200 bis 300 betreuten Mitarbeitern sind für wirtschaftliches Arbeiten empfehlenswert.

Hintergrund

Die Gründung einer arbeitsmedizinischen Praxis unterscheidet sich grundlegend von kassenärztlichen Gründungen: Kunden sind Unternehmen, keine Privatpersonen; Verträge werden als Dienstleistungskontrakte mit Betrieben geschlossen. Die Akquisition erster Unternehmenskunden ist der kritischste Engpass; viele Gründer empfehlen, bereits vor der Gründung Netzwerke in IHK, BG-Strukturen und Unternehmerverbänden aufzubauen. Der administrative Aufwand für die ASiG-Pflichten der betreuten Unternehmen (Gefährdungsbeurteilung, Vorsorgeuntersuchungen) ist erheblich; digitale Dokumentationssysteme sind von Beginn an sinnvoll. Fahrtzeiten zu den betreuten Betrieben sind ein erheblicher Kostenfaktor; eine günstige Standortwahl mit kurzem Pendelweg zu Hauptkunden ist wirtschaftlich relevant. Gründer berichten, dass Zusatzleistungen (BGM-Beratung, psychische Gesundheit, IFSG-Tätigkeiten) das Angebotsprofil stärken und die Kundenbindung verbessern.

Wann gilt das nicht?

Arbeitsmediziner, die als angestellte Betriebsärzte tätig sind, machen grundlegend andere Erfahrungen; die freiberufliche Gründungsperspektive gilt vor allem für den ambulanten Beratungsmarkt.

Ärzteversichert berät Arbeitsmediziner zu Betriebshaftpflicht und zu Versicherungslösungen für die freiberufliche Praxis.

Quellen

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