Gynäkologen, die sich niederlassen, müssen von Beginn an entscheiden, ob sie Geburtshilfe anbieten wollen; diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf Haftpflichtkosten und Praxisorganisation.

Gynäkologen berichten, dass Berufshaftpflichtprämien mit geburtshilflichem Tätigkeitsbereich erheblich höher sind als ohne; viele Niedergelassene verzichten aus Kostengründen auf Geburtshilfe und konzentrieren sich auf Pränataldiagnostik, Vorsorge und gynäkologische Chirurgie als Belegarzt.

Hintergrund

Ultraschallgeräte für 2D und 3D/4D-Diagnostik sind mit 20.000 bis 80.000 Euro eine der größten Einzelinvestitionen; die Qualität der Bildgebung beeinflusst direkt die Patientengewinnung im Bereich Schwangerschaftsvorsorge. Pränataldiagnostik (NIPT, Feinultraschall) ist ein wachsender IGeL-Markt; Investitionen in spezielle Ultraschallgeräte und Qualifikationen (FMF-Zertifikat) zahlen sich nach Erfahrungen vieler Gründer langfristig aus. Gynäkologische Operationen als Belegarzt an einer Klinik sind für viele Niedergelassene eine wichtige Einnahmequelle; die Verhandlung von Belegarztstatus und OP-Kontingenten sollte früh erfolgen. Gründer berichten, dass die Arbeitsbelastung in der Aufbauphase deutlich höher ist als erwartet; die erste Zeit ohne Assistent oder Kooperationspartner ist die anspruchsvollste Phase. Berufshaftpflichtprämien ohne Geburtshilfe liegen bei 3.000 bis 6.000 Euro jährlich; mit Geburtshilfe können sie auf 15.000 bis 30.000 Euro steigen.

Wann gilt das nicht?

Gynäkologen, die ausschließlich in MVZ-Strukturen angestellt sind, machen grundlegend andere Erfahrungen; die geschilderten Herausforderungen betreffen primär die selbständige Niederlassung.

Ärzteversichert berät Gynäkologen zur Berufshaftpflicht mit und ohne geburtshilflichen Tätigkeitsbereich und hilft bei der Kostenoptimierung.

Quellen

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