HNO-Ärzte berichten, dass die Praxisgründung vor allem durch hohe Geräteanforderungen für Audiologie und Schlafmedizin geprägt ist; ohne moderne Ausstattung ist eine wettbewerbsfähige Praxis kaum möglich.

HNO-Ärzte berichten von Gesamtinvestitionskosten zwischen 150.000 und 350.000 Euro für eine vollständig ausgestattete Praxis; Audiometrie, Tympanometrie, Nasendoskopie und ggf. Schlaflabortechnik sind unverzichtbar; operative Fähigkeiten als Belegarzt steigern das Erlöspotenzial erheblich.

Hintergrund

Audiologische Ausstattung (Audiometer, Tympanometer, OAE-Messgerät) ist die Kerninvestition für HNO-Praxen; Reintonaudiometrie und Sprachaudiometrie sind Kassenpflichtleistungen mit hoher Frequenz. Nasendoskopiegeräte (starr und flexibel) sind für die Diagnostik unverzichtbar und mit 5.000 bis 20.000 Euro eine überschaubare Investition. Schlaflabordiagnostik (ambulante Polygraphie) ist ein wachsendes Leistungsfeld; die Kooperation mit einem Schlaflabor oder eigene Polygraphiegeräte werden von Gründern empfohlen. Kleine operative Eingriffe in der Praxis (Parazentese, Nasenpolypen-Entfernung) sind wichtig für die Wirtschaftlichkeit; Belegarztstatus an einer HNO-Klinik ermöglicht komplexere Eingriffe. Hörgerätepartner-Verträge können die Praxisauslastung steigern; die Zusammenarbeit mit Hörgeräteakustikern wird von vielen HNO-Praxen als wichtiger Umsatzbaustein bewertet. Gründer empfehlen, die KV-Bedarfsplanung frühzeitig zu analysieren, da HNO in vielen Regionen zu den gesperrten Bereichen gehört.

Wann gilt das nicht?

HNO-Ärzte mit ausschließlich privatärztlichem Betrieb machen andere Erfahrungen; die Mischkalkulation aus GKV und IGeL gilt für die klassische HNO-Praxis.

Ärzteversichert berät HNO-Ärzte zur Berufshaftpflicht für operative Eingriffe und zur Absicherung in der Niederlassung.

Quellen

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