Notfallmedizin ist als eigenständige Fachrichtung in Deutschland selten die Grundlage für eine klassische ambulante Niederlassung; Notärzte sind überwiegend als Angestellte oder im Nebenerwerb tätig.

Notfallmediziner berichten, dass eine eigenständige Praxisgründung unter dem Label "Notfallmedizin" ungewöhnlich ist; typische Optionen sind die Gründung einer allgemeinmedizinischen oder internistischen Praxis mit Notfallambulanzen, die Beteiligung an einer Notaufnahme-MVZ-Struktur oder die Kombination mit einer anderen Fachrichtung.

Hintergrund

Ärzte mit Zusatzbezeichnung Notfallmedizin gründen typischerweise Praxen in ihrer Kernfachrichtung (Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Chirurgie) und integrieren notfallmedizinische Kompetenzen als Zusatzangebot. Notfallambulanzpraxen in der Nähe von Kliniken oder als eigenständige Bereitschaftspraxen der KV sind ein wachsendes Modell; hier übernehmen Notfallmediziner häufig Leitungsfunktionen. Bereitschaftsdienstpraxen der KV bieten eine Alternative zur Einzelpraxisgründung; Notfallmediziner mit Kassensitz können sich in die KV-Dienstorganisation einbringen. Gründer mit Notfallmedizinschwerpunkt berichten, dass die Investitionskosten von der gewählten Fachrichtung abhängen; notfallspezifische Ausstattung (Defibrillator, Notfallkoffer) ist im Vergleich zu fachärztlichen Geräten preiswert. Die Kombination mit einer sportmedizinischen oder allgemeinmedizinischen Praxis wird häufig als praktikables Modell beschrieben.

Wann gilt das nicht?

Notfallmediziner, die in Kliniken oder Rettungsdiensten angestellt bleiben, machen keine Praxisgründungserfahrungen; die genannten Modelle gelten für den Wechsel in die ambulante Versorgung.

Ärzteversichert berät Notfallmediziner zu Berufshaftpflicht für den ambulanten Bereich und zu Absicherungskonzepten beim Übergang in die Niederlassung.

Quellen

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