Nuklearmedizinische Praxisgründungen gehören zu den teuersten und regulierten in der ambulanten Medizin; Strahlenschutzgenehmigungen und Gammakamerainvestitionen machen den Einstieg sehr anspruchsvoll.
Nuklearmediziner berichten von Gesamtinvestitionskosten von 1 bis 3 Millionen Euro für eine vollständig ausgestattete Praxis; Gammakameras (SPECT, SPECT/CT) kosten 500.000 bis 1.500.000 Euro; Strahlenschutzgenehmigungen durch die zuständigen Landesbehörden dauern 6 bis 18 Monate.
Hintergrund
Die Strahlenschutzgenehmigung nach dem Strahlenschutzgesetz ist die entscheidende Hürde bei der Praxisgründung; sie muss vor Inbetriebnahme der Gammakamera vorliegen und erfordert Nachweise über Qualifikation, Räumlichkeiten und Strahlenschutzorganisation. Gammakameras sind mit 500.000 bis 1.500.000 Euro die größte Einzelinvestition; SPECT/CT-Hybridgeräte kosten mehr, ermöglichen aber eine deutlich bessere Diagnostik und sind mittlerweile Standard. Radionuklid-Lieferverträge mit Radiopharmazieunternehmen müssen frühzeitig abgeschlossen werden; die Lieferkette für Tc-99m und andere Nuklide muss zuverlässig sein. Viele Nuklearmediziner gründen daher in Gemeinschaftspraxen oder als Teilhaber bestehender Praxen; Neugründungen sind sehr selten. KV-Bedarfsplanung für Nuklearmedizin ist in vielen Regionen entspannt, da die Fachgruppe klein ist. Gründer empfehlen, eng mit dem Landesstrahlenschutzamt zu kommunizieren und alle Genehmigungsschritte frühzeitig zu planen.
Wann gilt das nicht?
Nuklearmediziner, die ausschließlich in Klinikstrukturen tätig sind, machen keine Niederlassungserfahrungen; die genannten Investitionskosten gelten für die vollständig ausgestattete ambulante Praxis.
Ärzteversichert berät Nuklearmediziner zu speziellen Berufshaftpflichtlösungen für nuklearmedizinische Tätigkeiten und zur Absicherung in der Niederlassung.
Quellen
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