Onkologische Praxisgründungen sind aufgrund der komplexen Chemotherapie-Infrastruktur und der aufwendigen Abrechnungsstruktur besonders anspruchsvoll; Kooperationen mit Kliniken und Tumorboards sind unverzichtbar.
Onkologen berichten, dass eine Chemotherapie-Praxis Startinvestitionen von 200.000 bis 500.000 Euro erfordert; Infusionsplätze, Apotheken-Kooperationsverträge für Zytostatika-Zubereitung, Kühlsysteme und medizinische Überwachungsgeräte sind die wichtigsten Positionen; die Abrechnung nach § 116b SGB V ist komplex und personalintensiv.
Hintergrund
Chemotherapie-Praxen benötigen speziell ausgestattete Infusionsräume mit medizinischer Überwachung und Notfallausstattung; ein Aufwachbereich und Mitarbeiter mit onkologischer Pflegequalifikation sind Pflicht. Zytostatika-Zubereitung erfolgt über externe onkologische Apotheken; Kooperationsverträge müssen frühzeitig abgeschlossen werden. Die Abrechnung von Chemotherapeutika nach § 116b SGB V und über die KV erfordert spezielle Kenntnisse; viele Gründer berichten, dass die Abrechnungskomplexität unterschätzt wurde. Tumorboard-Teilnahme und Zusammenarbeit mit Kliniken sind für die Patientengewinnung essenziell; niedergelassene Onkologen ohne Klinikanschluss haben Schwierigkeiten bei der Patientenversorgung komplexer Fälle. Gründer empfehlen, zu Beginn Kooperationspartner zu suchen und nicht allein zu gründen; BAG-Strukturen sind in der Onkologie die Regel.
Wann gilt das nicht?
Onkologen, die ausschließlich Beratung und Verlaufskontrollen ohne Chemotherapie anbieten, haben deutlich niedrigere Investitionskosten; die genannten Anforderungen betreffen chemotherapiegebende Praxen.
Ärzteversichert berät Onkologen zur Berufshaftpflicht für Chemotherapierisiken und zu spezialisierten Versicherungskonzepten für onkologische Praxen.
Quellen
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