Palliativmedizin als eigenständige ambulante Praxisform ist selten; die meisten Palliativmediziner sind in ihrer Grundfachrichtung niedergelassen oder in SAPV-Teams tätig.
Palliativmediziner berichten, dass eine eigenständige ambulante Palliativpraxis keine übliche Niederlassungsform ist; typische Wege sind die Spezialisierung als Allgemein- oder Internistmediziner mit Palliativkompetenz oder die Mitarbeit in einem SAPV-Team als Kooperationsarzt; SAPV-Verträge mit Krankenkassen sind die wirtschaftliche Grundlage.
Hintergrund
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) wird über Verträge mit Krankenkassen nach § 132d SGB V organisiert; ärztliche Kooperationspartner in SAPV-Teams erhalten Vergütung pro Einsatz. Hausärzte und Allgemeinmediziner mit Palliativzusatzausbildung können SAPV-Kooperationsverträge abschließen und dadurch eine zusätzliche Einnahmequelle erschließen. Investitionskosten für Palliativmediziner sind gering, da keine spezifischen Geräte benötigt werden; Fahrzeug und mobile Ausstattung (Schmerzpumpen, Sedativa) sind die wichtigsten Mittel. Vernetzung mit Hospizdiensten, Pflegeheimen und Krankenhäusern ist entscheidend für den Aufbau eines SAPV-Netzwerks. Gründer berichten, dass die emotionale Belastung in der Palliativmedizin hoch ist und die Work-Life-Balance sorgfältig geplant werden muss. Supervision und kollegialer Austausch werden von erfahrenen Palliativmedizinern als unverzichtbar beschrieben.
Wann gilt das nicht?
Palliativmediziner in Kliniken oder stationären Hospizen machen keine ambulanten Praxisgründungserfahrungen; die genannten SAPV-Strukturen gelten für die ambulante Versorgung.
Ärzteversichert berät Palliativmediziner zur Berufshaftpflicht im ambulanten Bereich und zu spezialisierten Versicherungskonzepten für SAPV-tätige Ärzte.
Quellen
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