Rechtsmedizin ist keine klassische Niedergelassenen-Fachrichtung; die Mehrheit der Rechtsmediziner ist an Universitätsinstituten oder staatlichen Einrichtungen tätig.

Rechtsmediziner berichten, dass eigenständige forensische Praxen sehr selten sind; typische Erwerbsmodelle sind gutachterliche Nebentätigkeit neben einer Hauptanstellung, freiberufliche Tätigkeit als gerichtlich bestellter Sachverständiger oder Lehraufträge; Kassensitze existieren in der Rechtsmedizin nicht.

Hintergrund

Rechtsmediziner, die freiberuflich tätig werden, akquirieren Aufträge von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Versicherungen als Sachverständige; der Aufbau eines Netzwerks zu Richtern und Staatsanwälten ist entscheidend. Gutachterlisten der Gerichte sind der wichtigste Akquisitionskanal; die Eintragung als gerichtlicher Sachverständiger erfordert Fachkundenachweis und Berufserfahrung. Klinisch-forensische Untersuchungsstellen (z. B. für Gewaltopfer) werden zunehmend als eigenständige Einrichtungen betrieben; hier arbeiten Rechtsmediziner im Kooperationsmodell mit Krankenhäusern und Frauenhäusern. Investitionskosten für eine freiberufliche Gutachtertätigkeit sind gering; Büroausstattung und Fachliteratur sind die wesentlichen Kosten. Haftpflichtversicherung für gutachterliche Tätigkeit ist unverzichtbar; die Prämien sind jedoch im Vergleich zu anderen Fachrichtungen moderat. Gründer empfehlen, zunächst nebenbei Gutachtenerfahrung zu sammeln, bevor man vollständig freiberuflich tätig wird.

Wann gilt das nicht?

Rechtsmediziner in Universitätsinstituten oder staatlichen Einrichtungen machen keine freiberuflichen Praxisgründungserfahrungen; die genannten Modelle gelten für die selbständige gutachterliche Tätigkeit.

Ärzteversichert berät Rechtsmediziner zu Berufshaftpflicht für gutachterliche Tätigkeiten und zu Absicherungskonzepten für die freiberufliche Tätigkeit.

Quellen

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