Unfallchirurgen berichten, dass die Erlangung des Durchgangsarzt-Status (D-Arzt-Zulassung) neben der KV-Zulassung eine zweite wichtige Hürde bei der Praxisgründung ist; D-Arzt-Patienten bringen deutlich bessere Honorare.
Unfallchirurgen berichten von Startinvestitionen zwischen 150.000 und 350.000 Euro; Röntgenausstattung, Gipsraum und Nahtset-Infrastruktur sind die Kerninvestitionen; der D-Arzt-Status der DGUV erfordert Mindestfallzahlen, Röntgenausstattung und eine 24-Stunden-Erreichbarkeit.
Hintergrund
D-Arzt-Zulassung durch die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) ist für Unfallchirurgen wirtschaftlich entscheidend; D-Arzt-Patienten werden nach UV-GOÄ vergütet, was deutlich besser ist als GKV-Honorare. Die D-Arzt-Anforderungen umfassen Röntgenausstattung, Mindestraumgröße und Operationsmöglichkeit; ohne diese Voraussetzungen wird die Zulassung nicht erteilt. Belegarztstatus an einer Klinik für operative Eingriffe (Osteosynthesen, Amputationen) ist für Unfallchirurgen wichtig; ohne operative Option sind viele Unfallpatienten nicht vollständig behandelbar. Gründer berichten, dass die Anlaufzeit bis zur vollen D-Arzt-Auslastung 6 bis 12 Monate beträgt; in dieser Zeit sind Liquiditätsreserven wichtig. Kooperationen mit Physiotherapiepraxen und Reha-Einrichtungen stärken die Behandlungskette. Regionale Präsenz bei Betrieben und Unternehmen (Betriebsbesichtigungen, BGM-Kooperationen) ist für die Akquise von Arbeitsunfällen hilfreich.
Wann gilt das nicht?
Unfallchirurgen ohne D-Arzt-Status machen andere wirtschaftliche Erfahrungen; die genannte Bedeutung des BG-Verfahrens gilt nur für D-Ärzte.
Ärzteversichert berät Unfallchirurgen zur Berufshaftpflicht für operative Eingriffe und zu spezialisierten Absicherungskonzepten für die unfallchirurgische Praxis.
Quellen
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