Zahnärzte haben im Vergleich zu Humanmedizinern mehr Freiheit bei der Praxisgründung, da keine Kassensitz-Bedarfsplanung existiert; dafür ist die Investitionsbelastung pro Behandlungseinheit hoch.

Zahnärzte berichten von Gesamtinvestitionskosten zwischen 200.000 und 600.000 Euro für eine Praxis mit 2 bis 4 Behandlungseinheiten; Behandlungseinheiten kosten je 30.000 bis 80.000 Euro; Digitaltechnik (DVT, digitaler Abdruck) und Implantologieausstattung erhöhen die Kosten erheblich.

Hintergrund

Behandlungseinheiten (Behandlungsstuhl mit Instrumententräger) sind die Kerninvestition; eine gut ausgestattete Einheit kostet 30.000 bis 80.000 Euro; moderne Praxen mit 3 bis 4 Einheiten investieren allein dafür 100.000 bis 300.000 Euro. Digitaltechnik wird immer wichtiger: Digitale Volumentomographie (DVT) für Implantologie kostet 30.000 bis 80.000 Euro; digitale Abdrucksysteme 30.000 bis 50.000 Euro; ohne diese Technik ist eine Implantologie-Praxis kaum konkurrenzfähig. Kassenzahnärztliche Zulassung ist bedarfsplanungsfrei; die KZV-Zulassung kann nahezu überall beantragt werden, was den Markteintritt vereinfacht. Privatpatienten und Wahlleistungen (Implantate, Bleaching, Veneers) sind für die Wirtschaftlichkeit entscheidend; reine GKV-Praxen sind selten wirtschaftlich. Gründer berichten, dass der Standort (Laufkundschaft, Sichtbarkeit) für Zahnarztpraxen sehr wichtig ist. Praxislabore vs. externe Labore ist eine wichtige Entscheidung; externe Labore sparen Investitionen, interne Labore ermöglichen schnellere Abläufe.

Wann gilt das nicht?

Zahnärzte in MVZ-Strukturen oder als angestellte Zahnärzte machen andere Gründungserfahrungen; die genannten Investitionskosten gelten für die eigenständige Niederlassung.

Ärzteversichert berät Zahnärzte zur Berufshaftpflicht für implantologische Eingriffe und zu spezialisierten Praxisversicherungskonzepten.

Quellen

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