Ärzte im Ruhestand haben das Vermögen aufgebaut, müssen es jetzt aber klug verwalten und entnehmen; die häufigsten Fehler entstehen durch zu riskante Anlagestrategien oder zu konservative, inflationsgeplagte Depots.

Die häufigsten Finanzfehler von Ärzten im Ruhestand sind: zu hohe Entnahmeraten (über 4 Prozent des Depotwertes), das Festhalten an zu hohen Aktienquoten ohne Liquiditätspuffer, das Ignorieren der Inflation bei der Rentenplanung sowie das Übertragen von Vermögen auf die nächste Generation ohne steuerliche Planung.

Hintergrund

Fehler 1: Zu hohe Entnahmerate. Wer mehr als 4 bis 5 Prozent des Depotwertes jährlich entnimmt, riskiert, das Kapital vor dem Lebensende aufzubrauchen; bei einem Ruhestand mit 65 Jahren und 25 Jahren Lebenserwartung muss das Portfolio ausreichend Puffer haben. Fehler 2: Kein Liquiditätspuffer. Ohne 2 bis 3 Jahresausgaben auf Tagesgeld müssen in Börsencrashs Aktien mit Verlust verkauft werden; das Sequence-Risiko kann das Lebensstandard dauerhaft reduzieren. Fehler 3: Inflation ignorieren. Bei 2 bis 3 Prozent jährlicher Inflation halbiert sich die Kaufkraft in 25 bis 35 Jahren; reine Anleihenportfolios oder Tagesgeld bieten keinen ausreichenden Inflationsschutz. Fehler 4: Komplexe Anlageprodukte. Rentenversicherungen mit teuren Garantien, geschlossene Fonds oder strukturierte Produkte kosten oft 1 bis 2 Prozent Rendite jährlich; einfache ETFs sind in fast allen Fällen besser. Fehler 5: Erbschaftsplanung vernachlässigen. Vermögensübertragungen an Kinder sind bis 400.000 Euro steuerfrei (alle 10 Jahre); eine frühzeitige Planung spart erhebliche Erbschaftsteuer.

Wann gilt das nicht?

Ärzte im Ruhestand mit sehr hohen gesicherten Rentenansprüchen (Versorgungswerk) und ausreichendem Puffer können konservativere Fehler tolerieren; die genannten Risiken betreffen vor allem Ärzte, die stark auf Depot-Entnahmen angewiesen sind.

Ärzteversichert berät Ärzte im Ruhestand zu einem umfassenden Vermögensschutzkonzept und zu steueroptimierter Nachfolgeplanung.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →