Fachärzte begehen in der Phase nach der Facharztprüfung und beim Übergang in die Niederlassung besonders häufig vermeidbare Finanzfehler, die langfristig erhebliche Auswirkungen auf Vermögensaufbau und Absicherung haben.
Hintergrund
Mit der Facharztanerkennung steigt das Einkommen oft sprunghaft von rund 70.000 auf über 100.000 Euro brutto. Dieser Sprung führt häufig zu konsumorientierten Entscheidungen, statt Vermögen strukturiert aufzubauen. Typische Finanzfehler:
- Berufsunfähigkeit unterschätzen: Rund 25 % aller Erwerbstätigen werden vor dem Rentenalter berufsunfähig. Viele Fachärzte haben noch die BU-Absicherung aus dem Studium – mit einer monatlichen Rente von 1.500 bis 2.000 Euro, die am Bedarf des Facharztniveaus völlig vorbeigeht.
- Praxisfinanzierung unterschätzen: Für eine Facharztpraxis sind je nach Fachrichtung Investitionen von 150.000 bis über 500.000 Euro realistisch. Fehlende Eigenkapitalquote und schlechte Finanzierungsstruktur binden das Einkommen jahrelang.
- Steuerliche Gestaltung ignorieren: Freiberuflich niedergelassene Fachärzte können Investitionsabzugsbeträge (§ 7g EStG), Betriebsausgaben und Versorgungswerk-Beiträge steuermindernd einsetzen – tun es aber mangels Beratung oft nicht vollständig.
- Kein Notfallfonds: Selbstständige Fachärzte ohne Liquiditätspuffer von mindestens drei Monatsausgaben sind bei Krankheit oder unerwarteten Kosten schnell in finanziellen Schwierigkeiten.
Wann gilt das nicht?
Fachärzte, die dauerhaft als Angestellte in der Klinik oder im MVZ arbeiten und keine Niederlassung anstreben, haben eine vereinfachte Finanzsituation und brauchen keine Praxisfinanzierungsplanung. Für sie stehen Gehaltssicherung und Versorgungswerk im Vordergrund.
Quellen
- Bundesärztekammer – Einkommensverhältnisse der Ärzteschaft
- KBV – Praxisgründung und Niederlassung
- BMF – Investitionsabzugsbetrag § 7g EStG
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