Für Anästhesisten ist die klassische Einzelpraxis mit Patientensprechstunde unüblich – entsprechend unterscheiden sich die Finanzierungsmodelle für die selbstständige Berufsausübung erheblich von anderen Fachrichtungen.
Hintergrund
Die ambulante Anästhesie hat in Deutschland erheblich zugenommen, insbesondere durch den Boom ambulanter Operationen (§ 115b SGB V). Typische Strukturen und Finanzierungsformen:
- Belegarzt-Modell: Der niedergelassene Anästhesist arbeitet als Belegarzt an einer Klinik und nutzt deren Infrastruktur. Eigene Investitionskosten: hauptsächlich Praxismiete für eine kleine Verwaltungseinheit sowie Haftpflichtversicherung. Investitionsbedarf: 20.000 bis 60.000 Euro.
- Praxisklinik-Beteiligung: Anästhesisten beteiligen sich an ambulanten Operationszentren (AOZ) oder Praxiskliniken. Übliche Beteiligungssummen: 50.000 bis 200.000 Euro, finanziert über Arzt-Darlehen mit Laufzeiten von 7 bis 15 Jahren.
- Anästhesie-Gemeinschaftspraxis: Mehrere Anästhesisten gründen gemeinsam eine BAG und teilen Investitions- und Betriebskosten. Reduziert den Einzelfinanzierungsbedarf erheblich.
- Krankenhaus-Kooperationsvertrag ohne Kapitalbeteiligung: Manche Anästhesisten wählen bewusst den Weg des freien Mitarbeiters ohne eigene Investition und vermeiden damit jedes Finanzierungsrisiko.
Wann gilt das nicht?
Anästhesisten, die dauerhaft als Klinik-Angestellte tätig bleiben möchten, benötigen kein eigenes Praxisfinanzierungsmodell. Auch in MVZ-Anstellungsverhältnissen entfällt die eigene Kapitalbeschaffung.
Quellen
- KBV – Belegärzte und ambulantes Operieren
- SGB V § 115b – Ambulantes Operieren
- Bundesärztekammer – Anästhesie und ambulante Versorgung
Auf Ärzteversichert erhalten Anästhesisten eine fachspezifische Beratung zu Haftpflicht und Absicherung im Rahmen ihrer Belegarzt- oder Praxiskliniktätigkeit.
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