Augenarztpraxen gehören zu den kapitalintensivsten Praxisformen in der niedergelassenen Medizin – die Geräteausstattung für Diagnostik und Laserbehandlungen erfordert Investitionen in erheblicher Höhe.
Hintergrund
Eine vollausgestattete ophthalmologische Praxis benötigt Geräte wie OCT, Spaltlampen, Refraktionseinheiten und ggf. Laser-OP-Systeme. Diese Investitionen lassen sich selten aus dem Eigenkapital stemmen. Gängige Finanzierungsmodelle:
- Ärztebank-Darlehen mit langer Laufzeit: Spezialkredite mit Laufzeiten bis 20 Jahre und tilgungsfreien Anlaufphasen. Besonders geeignet, wenn der Praxisaufbau Zeit braucht, um ausreichende Honorareinnahmen zu generieren.
- Leasing für Großgeräte: Lasersysteme, OCT-Geräte und Operationsausstattung können geleast werden. Vorteil: schont Liquidität; Nachteil: höhere Gesamtkosten und keine Vermögensbildung.
- Sale-and-Lease-Back: Bei Praxisübernahmen kann bestehende Geräteausstattung verkauft und zurückgeleast werden, um Liquidität freizusetzen.
- Beteiligung an Augenarztzentrum oder MVZ: Statt Einzelpraxis Einstieg in ein bestehendes Zentrum mit geteilten Investitionskosten. Beteiligungssummen: 50.000 bis 200.000 Euro.
- KfW-Förderprogramme: Für Neugründungen im unterversorgten Bereich, insbesondere in ländlichen Regionen, stehen KfW-Darlehen zur Verfügung.
Wann gilt das nicht?
Augenärzte, die als Angestellte in einem MVZ oder einer Augenklinik tätig sind, tragen kein eigenes Investitionsrisiko. Auch Kooperationsverträge ohne Kapitalbeteiligung ermöglichen selbstständiges Arbeiten ohne hohe Startinvestition.
Quellen
- KBV – Investitionen in der Augenarztpraxis
- KfW – Finanzierung für Arztpraxen
- Bundesärztekammer – Niederlassung in der Augenheilkunde
Ärzteversichert berät Augenärzte zu praxisspezifischen Versicherungslösungen, die den hohen Gerätewert und die besondere Haftungssituation in der Ophthalmologie berücksichtigen.
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