Chirurgen, die sich niederlassen, stehen vor einer der kapitalintensivsten Investitionsentscheidungen in der ambulanten Medizin – insbesondere wenn ein eigenes ambulantes Operationszentrum geplant ist.

Für chirurgische Praxen und ambulante Operationszentren sind Kombinationsfinanzierungen aus Bankdarlehen (200.000 bis über 1 Mio. Euro), Leasing für OP-Ausstattung und Beteiligungsmodelle an bestehenden Operationszentren die gängigsten Wege in die Selbstständigkeit.

Hintergrund

Die Niederlassung als Chirurg kann je nach Ausrichtung (Praxis, OP-Zentrum, Belegarzt) sehr unterschiedliche Investitionsprofile aufweisen. Typische Modelle:

  • Belegarzt-Modell: Chirurg operiert in einer Klinik oder Praxisklinik, die die OP-Infrastruktur bereitstellt. Eigener Kapitalbedarf: gering (Praxismiete, Geräte für Sprechstunde). Bevorzugtes Modell beim Einstieg.
  • Ambulantes Operationszentrum (AOZ): Eigenes OP-Zentrum mit einem oder mehreren OP-Sälen. Investitionsbedarf: 500.000 bis 2 Mio. Euro. Finanzierung über spezialisierte Arztbanken und KfW-Unternehmerkredit.
  • Praxisklinik-Beteiligung: Einstieg als Gesellschafter in eine bestehende Praxisklinik. Beteiligungssummen: 50.000 bis 300.000 Euro, finanzierbar über Arztdarlehen mit 10 bis 15 Jahren Laufzeit.
  • Leasing für OP-Geräte: OP-Tische, Laparoskopieturm, Sterilisationsausstattung – Großgeräte werden häufig geleast, um Eigenkapital zu schonen.
  • Kooperationsvertrag mit Krankenhaus: Kombination aus Niederlassung und Krankenhaus-Kooperationsvertrag ohne eigenes OP-Risiko.

Wann gilt das nicht?

Chirurgen in Klinik-Anstellung oder im MVZ-Kontext benötigen keine eigene Praxisfinanzierung. Auch Belegärzte ohne eigene Praxisstruktur haben minimalen Kapitalbedarf.

Quellen

Ärzteversichert begleitet Chirurgen von der Haftpflichtplanung für das ambulante Operieren bis zur passenden Praxisausfallversicherung.

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