Chirurgen, die sich niederlassen, stehen vor einer der kapitalintensivsten Investitionsentscheidungen in der ambulanten Medizin – insbesondere wenn ein eigenes ambulantes Operationszentrum geplant ist.
Für chirurgische Praxen und ambulante Operationszentren sind Kombinationsfinanzierungen aus Bankdarlehen (200.000 bis über 1 Mio. Euro), Leasing für OP-Ausstattung und Beteiligungsmodelle an bestehenden Operationszentren die gängigsten Wege in die Selbstständigkeit.
Hintergrund
Die Niederlassung als Chirurg kann je nach Ausrichtung (Praxis, OP-Zentrum, Belegarzt) sehr unterschiedliche Investitionsprofile aufweisen. Typische Modelle:
- Belegarzt-Modell: Chirurg operiert in einer Klinik oder Praxisklinik, die die OP-Infrastruktur bereitstellt. Eigener Kapitalbedarf: gering (Praxismiete, Geräte für Sprechstunde). Bevorzugtes Modell beim Einstieg.
- Ambulantes Operationszentrum (AOZ): Eigenes OP-Zentrum mit einem oder mehreren OP-Sälen. Investitionsbedarf: 500.000 bis 2 Mio. Euro. Finanzierung über spezialisierte Arztbanken und KfW-Unternehmerkredit.
- Praxisklinik-Beteiligung: Einstieg als Gesellschafter in eine bestehende Praxisklinik. Beteiligungssummen: 50.000 bis 300.000 Euro, finanzierbar über Arztdarlehen mit 10 bis 15 Jahren Laufzeit.
- Leasing für OP-Geräte: OP-Tische, Laparoskopieturm, Sterilisationsausstattung – Großgeräte werden häufig geleast, um Eigenkapital zu schonen.
- Kooperationsvertrag mit Krankenhaus: Kombination aus Niederlassung und Krankenhaus-Kooperationsvertrag ohne eigenes OP-Risiko.
Wann gilt das nicht?
Chirurgen in Klinik-Anstellung oder im MVZ-Kontext benötigen keine eigene Praxisfinanzierung. Auch Belegärzte ohne eigene Praxisstruktur haben minimalen Kapitalbedarf.
Quellen
- KBV – Ambulantes Operieren und Praxiskliniken
- SGB V § 115b – Katalog ambulanter Operationen
- KfW – Unternehmensfinanzierung für Freiberufler
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