Für HNO-Praxen stehen im Wesentlichen vier Finanzierungsmodelle zur Verfügung: das klassische Bankdarlehen, der KfW-Förderkredit, Geräteleasing sowie die Berufsausübungsgemeinschaft.

HNO-Praxen werden in der Regel über eine Kombination aus Eigenkapital (mindestens 15–20 %), KfW-ERP-Gründerkredit und Hausbankdarlehen finanziert. Das Investitionsvolumen liegt bei einer Neugründung häufig zwischen 150.000 und 400.000 Euro.

Hintergrund

Der KfW-ERP-Gründerkredit – Startgeld stellt bis zu 125.000 Euro zu vergünstigten Zinsen bereit. Für teure HNO-spezifische Geräte wie Audiometer, Tympanometer oder Endoskopie-Türme empfiehlt sich Leasing: Monatliche Raten von etwa 2–3 % der Geräteanschaffungskosten ermöglichen bilanzneutrale Finanzierung, während das Gerät nach Laufzeitende gegen ein neueres Modell getauscht werden kann.

Die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist besonders geeignet, wenn zwei HNO-Ärzte teure Geräte gemeinsam nutzen. Rechtlich ist eine BAG über einen Gesellschaftsvertrag zu regeln; Musterverträge stellt die KBV bereit. In ländlichen Versorgungsgebieten können zudem Fördermittel der Kassenärztlichen Vereinigungen für die Niederlassung abgerufen werden.

Ärzteversichert weist darauf hin, dass eine solide Praxisfinanzierung immer auch eine angepasste Praxisausfallversicherung und Berufshaftpflicht einschließen sollte.

Wann gilt das nicht?

Angestellte HNO-Ärzte in Klinik oder MVZ benötigen keine eigene Praxisfinanzierung. KfW-Förderprogramme setzen grundsätzlich eine freiberufliche Haupttätigkeit voraus.

Quellen

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