Für die Praxis von Internisten kommen hauptsächlich vier Finanzierungsmodelle infrage: klassisches Bankdarlehen, KfW-Förderkredit, Geräteleasing sowie die Berufsausübungsgemeinschaft.
Internistische Praxen werden typischerweise über Eigenkapital (15–25 %), einen KfW-ERP-Gründerkredit und ein ergänzendes Hausbankdarlehen finanziert. Je nach Fachschwerpunkt (z. B. Gastroenterologie, Kardiologie) liegen Investitionsvolumina zwischen 200.000 und über 800.000 Euro.
Hintergrund
Der KfW-ERP-Gründerkredit – Startgeld bietet bis zu 125.000 Euro zu vergünstigten Zinssätzen; der ERP-Kapital für Gründung reicht bis 500.000 Euro und eignet sich für kapitalintensive Schwerpunktpraxen. Für hochpreisige Geräte wie Gastroskope, Echokardiographen oder Langzeit-EKG-Systeme ist Leasing sinnvoll: Bilanzneutralität und regelmäßiger Geräteaustausch sprechen besonders für technikintensive Praxen.
In der Inneren Medizin sind Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) mit mehreren Internisten verschiedener Subspezialitäten (Gastroenterologie, Pneumologie, Kardiologie) weit verbreitet. Der gemeinsame Betrieb spart Investitionskosten und Personal; rechtlich ist ein detaillierter Gesellschaftsvertrag erforderlich.
Für MVZ-Beteiligungen bieten sich Gesellschafterdarlehen mit Laufzeiten von 10 bis 15 Jahren an. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Finanzierungsplanung Berufshaftpflicht und Praxisausfallversicherung als feste Kostenposten einzuplanen.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Internisten in Kliniken oder reinen MVZ ohne Gesellschafterstatus benötigen keine eigene Praxisfinanzierung. KfW-Förderprogramme setzen freiberufliche Tätigkeit voraus.
Quellen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →