Für die Praxis von Kardiologen kommen im Wesentlichen vier Finanzierungsmodelle infrage: das klassische Bankdarlehen, der KfW-Förderkredit, Geräteleasing sowie die Berufsausübungsgemeinschaft.
Kardiologische Praxen gehören zu den investitionsintensivsten in der ambulanten Versorgung; allein ein Herzkatheterlabor kann 500.000 bis 1,5 Mio. Euro kosten. Typischerweise wird eine Kombination aus Eigenkapital (20 %), KfW-Darlehen und Bankkredit eingesetzt.
Hintergrund
Der KfW-ERP-Kapital für Gründung stellt Eigenkapitalersatz bis zu 500.000 Euro bereit und verbessert das Kreditrating bei Hausbanken erheblich. Für kapitalintensive Großgeräte wie Herzecho-Systeme, Stress-Echo-Einheiten oder Implantationsequipment empfiehlt sich Finance-Leasing: Der Kardiologe aktiviert das Gerät im Anlagevermögen und setzt Leasingraten steuerlich ab.
In städtischen Versorgungszentren sind kardiologische Berufsausübungsgemeinschaften mit zwei bis vier Kardiologen verbreitet, da die Geräte gemeinsam genutzt werden. Für eine spätere MVZ-Beteiligung sind Gesellschafterdarlehen über 10 bis 20 Jahre üblich.
Ärzteversichert empfiehlt Kardiologen, bei der Planung auch das Risiko von Geräteschäden und Praxisausfall in die Versicherungsplanung einzubeziehen, da ein Geräteausfall direkte Umsatzeinbußen bedeutet.
Wann gilt das nicht?
Kardiologisch tätige Krankenhausärzte ohne eigene Praxis benötigen keine Praxisfinanzierung. KfW-Programme gelten nur für freiberuflich tätige Ärzte mit Kassenzulassung.
Quellen
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