Für die Praxis von Kinderärzten stehen hauptsächlich vier Finanzierungsmodelle zur Auswahl: Bankdarlehen, KfW-Förderkredit, Geräteleasing und die Berufsausübungsgemeinschaft.
Kinderärztliche Praxen haben gegenüber anderen Fachrichtungen einen mittleren Investitionsbedarf: Neugründungen kosten typischerweise zwischen 100.000 und 350.000 Euro. KfW-ERP-Gründerkredit und Eigenkapital bilden die häufigste Finanzierungsbasis.
Hintergrund
Der KfW-ERP-Gründerkredit – Startgeld bietet bis zu 125.000 Euro zu vergünstigten Konditionen; größere Übernahmen werden ergänzend über ein Hausbankdarlehen finanziert. Für pädiatrische Ultraschallgeräte, Lungenfunktionstestgeräte (Bodyplethysmographie) und Spiroergometrie-Einheiten empfiehlt sich Leasing, da die Technologie regelmäßig erneuert wird.
In unterversorgten ländlichen Regionen stellen Kassenärztliche Vereinigungen zusätzliche Fördergelder und Investitionszuschüsse für Kinderärzte bereit, um die pädiatrische Grundversorgung zu sichern. Diese Zuschüsse sind nicht rückzahlungspflichtig und reduzieren den Fremdkapitalbedarf erheblich.
Ärzteversichert empfiehlt Kinderärzten in der Gründungsphase, neben der Berufshaftpflicht auch eine Praxisausfallversicherung abzuschließen, um bei Krankheit oder Unfall die laufenden Kreditraten zu sichern.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Kinderärzte in Kliniken oder Sozialpädiatrischen Zentren benötigen keine eigene Finanzierung. KV-Förderprogramme gelten nur für vertragsärztliche Niederlassungen in definierten Mangelgebieten.
Quellen
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