Für die Praxis von Neurologen kommen hauptsächlich vier Finanzierungsmodelle infrage: Bankdarlehen, KfW-Förderkredit, Geräteleasing und die Berufsausübungsgemeinschaft.
Neurologische Praxen erfordern mittlere bis hohe Investitionen; typisch sind 200.000 bis 500.000 Euro für Neugründungen. Häufige Finanzierungsform ist ein KfW-Darlehen kombiniert mit einem Hausbankkredit und einem Eigenkapitalanteil von mindestens 15–20 %.
Hintergrund
Der KfW-ERP-Gründerkredit stellt bis zu 125.000 Euro bereit; für kapitalintensivere Übernahmen greift der ERP-Kapital für Gründung mit bis zu 500.000 Euro. Typische neurologische Geräte wie EMG-Anlagen, EEG-Systeme, evozierte Potenziale und transkranielle Doppler-Geräte werden oft geleast, da die Technologie sich schnell weiterentwickelt und die Bilanzneutralität die Kreditwürdigkeit schont.
Neurologisch-psychiatrische Berufsausübungsgemeinschaften sind häufig anzutreffen; die gemeinsame Nutzung von Diagnostikräumen und Personal senkt den Einzelfinanzierungsbedarf. Wartezeiten auf Kassensitze in überversorgten Planungsbereichen können mehrere Jahre betragen; eine Überbrückungsfinanzierung für die Zeit als Vertretungsarzt ist einzukalkulieren.
Ärzteversichert bietet Informationen zu Berufshaftpflicht und Praxisausfallversicherung, die für Neurologen aufgrund komplexer Behandlungsrisiken besonders relevant sind.
Wann gilt das nicht?
Neurologen im Krankenhaus oder reinen Gutachteninstituten benötigen keine Praxisfinanzierung. KfW-Fördermittel sind nur für niedergelassene Vertragsärzte zugänglich.
Quellen
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