Da Notfallmediziner überwiegend stationär tätig sind, gelten für sie spezifische Finanzierungsmodelle: MVZ-Beteiligungen, Notfallpraxen im Bereitschaftsdienst sowie eigenständige Notfallzentren.
Notfallmediziner gründen selten klassische Einzel-Praxen; häufiger sind Beteiligungen an Notfallzentren oder MVZ, die über Gesellschafterdarlehen (10–15 Jahre Laufzeit) oder KfW-Kredit bis 500.000 Euro finanziert werden.
Hintergrund
Für Notfallpraxen im Bereitschaftsdienst, die oft von Kassenärztlichen Vereinigungen betrieben werden, treten Notfallmediziner als angestellte oder freiberufliche Ärzte auf; ein eigenes Finanzierungsmodell ist hier nicht erforderlich. Anders verhält es sich bei eigenständigen Notfallzentren oder Ambulanzen außerhalb des KV-Systems: Hier werden Bankdarlehen mit langen Laufzeiten (10–20 Jahre) und KfW-Förderkredite eingesetzt; das Investitionsvolumen liegt typischerweise zwischen 300.000 und 1,5 Mio. Euro.
Für MVZ-Gesellschafterbeteiligungen sind Gesellschafterdarlehen mit 12 bis 15 Jahren Laufzeit verbreitet. Leasing eignet sich für Notfallausstattung (Defibrillatoren, Beatmungsgeräte), die regelmäßig auf den neuesten technischen Stand gebracht werden muss.
Ärzteversichert informiert Notfallmediziner über spezifische Haftungsrisiken im Notfalldienst und die daraus resultierenden Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung.
Wann gilt das nicht?
Rein angestellte Notfallmediziner im Krankenhaus oder KV-Bereitschaftsdienst ohne Unternehmensbeteiligung benötigen keine Praxisfinanzierung.
Quellen
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