Für onkologische Praxen sind insbesondere Bankdarlehen, KfW-Förderkredite sowie Leasing für Infusions- und Laborausstattung die wesentlichen Finanzierungsmodelle.
Onkologische Schwerpunktpraxen erfordern neben dem klassischen Praxisinvestitionsvolumen (300.000–800.000 Euro) erhebliche Betriebsmitteldarlehen für den Zytostatika-Einkauf, da Kosten von 50.000 bis 200.000 Euro pro Monat entstehen können, bevor die Krankenkassenerstattung eingeht.
Hintergrund
Der KfW-ERP-Kapital für Gründung (bis 500.000 Euro) eignet sich als Eigenkapitalersatz für die Praxiseinrichtung; zusätzlich sind häufig Betriebsmittellinien bei der Hausbank erforderlich, um den Zytostatika-Vorfinanzierungsbedarf zu decken. Infusionsliegen, Labortechnik und Medikationsroboter werden zunehmend über Operating-Leasing finanziert, da diese Investitionen schnell technisch veralten.
Berufsausübungsgemeinschaften (häufig als interdisziplinäre onkologische Schwerpunktpraxen mit mehreren Spezialisten) teilen Personal, Räume und Infusionskapazitäten; die Gesellschaftsverträge müssen Regelungen zur Kostenverteilung bei teuren Medikamenten enthalten.
Ärzteversichert empfiehlt onkologischen Praxen, neben der Berufshaftpflicht eine spezialisierte Arzneimittelhaftpflicht zu prüfen, da Fehler bei Zytostatika-Dosierungen besondere Haftungsrisiken begründen.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Onkologen in Kliniken oder onkologischen Tageskliniken ohne Unternehmensbeteiligung benötigen keine eigene Praxisfinanzierung. KfW-Programme gelten nur für niedergelassene Vertragsärzte.
Quellen
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