Für die Praxis von Orthopäden stehen hauptsächlich vier Finanzierungsmodelle zur Verfügung: Bankdarlehen, KfW-Förderkredit, Geräteleasing und die Berufsausübungsgemeinschaft.
Orthopädische Praxen investieren typischerweise 250.000 bis 700.000 Euro in Erstausstattung; MRT-Geräte allein können 600.000 bis 1,5 Mio. Euro kosten. Häufigste Finanzierungsform ist die Kombination aus KfW-Kredit, Bankdarlehen und Geräteleasing.
Hintergrund
Der KfW-ERP-Gründerkredit (bis 125.000 Euro Startgeld) bietet niedrige Zinsen für junge Praxen; für größere Investitionen, insbesondere bei eigener MRT-Ausstattung, wird ergänzend ein langfristiges Bankdarlehen über 10 bis 15 Jahre eingesetzt. Röntgen-, Ultraschall- und Stoßwellen-Geräte werden häufig geleast (Laufzeiten 5–8 Jahre), was die monatliche Belastung planbar macht.
Orthopädische BAGs mit zwei bis vier Orthopäden teilen teure bildgebende Systeme; das senkt pro Arzt den Finanzierungsbedarf erheblich. In operativ tätigen Praxen (Arthroskopien, Infiltrationen) ist ein separater Operationsraum einzukalkulieren; hierfür wird oft ein zweckgebundenes Bankdarlehen aufgenommen.
Ärzteversichert empfiehlt Orthopäden, bei der Finanzierungsplanung die erhöhten Haftungsrisiken (Operationskomplikationen, Behandlungsfehler) in die Dimensionierung der Berufshaftpflicht einzubeziehen.
Wann gilt das nicht?
Orthopäden, die ausschließlich in Kliniken operieren und keine eigene Praxis betreiben, benötigen keine Praxisfinanzierung. KfW-Förderungen sind auf niedergelassene Vertragsärzte beschränkt.
Quellen
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