Für palliativmedizinisch tätige Ärzte sind Beteiligungen an SAPV-Teams, Hospiz-nahen Einrichtungen oder interdisziplinären Praxen relevanter als klassische Einzelpraxen; die Finanzierungsmodelle umfassen Bankdarlehen, KfW-Kredite und KV-Förderprogramme.

Palliativmediziner gründen selten eigenständige Praxen; der häufigere Weg führt über die Beteiligung an SAPV-Teams (spezialisierte ambulante Palliativversorgung) oder Gemeinschaftspraxen, die KV-Verträge nach § 37b SGB V abschließen.

Hintergrund

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) nach § 37b SGB V wird über Verträge mit den Krankenkassen finanziert; der Aufbau eines SAPV-Teams erfordert Investitionen von typischerweise 50.000 bis 200.000 Euro für Fahrzeuge, Ausstattung und IT. Diese können über KfW-ERP-Gründerkredit (bis 125.000 Euro) und Bankdarlehen finanziert werden.

In Gemeinschaftspraxen mit allgemeinmedizinischer oder internistischer Schwerpunkttätigkeit trägt Palliativmedizin als Zusatzqualifikation zur Umsatzdiversifikation bei; die Praxisfinanzierung erfolgt über die üblichen Modelle (Bankdarlehen, Leasing). Förderprogramme einzelner KVen unterstützen gezielt den Aufbau palliativmedizinischer Versorgungsstrukturen.

Ärzteversichert informiert Palliativmediziner über spezifische Haftungsfragen im Bereich Sterbehilfe und Sedierung sowie die relevante Berufshaftpflichtabdeckung.

Wann gilt das nicht?

Rein klinisch tätige Palliativmediziner ohne eigene Praxisstruktur benötigen keine Praxisfinanzierung. SAPV-Finanzierungen über Krankenkassenverträge sind gesondert geregelt und erfordern keine klassischen Bankdarlehen für den laufenden Betrieb.

Quellen

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