Psychiatrische Praxen gehören dank des geringen medizintechnischen Gerätebedarfs zu den vergleichsweise kostengünstigen Niederlassungen; Bankdarlehen und KfW-Förderkredite sind die üblichen Finanzierungsinstrumente.

Eine psychiatrische Einzelpraxis lässt sich oft mit 80.000 bis 200.000 Euro finanzieren; typisch ist eine Kombination aus KfW-ERP-Gründerkredit (bis 125.000 Euro) und eigenem Kapital. Lange Wartezeiten auf Kassensitze sind als Anlaufkosten einzuplanen.

Hintergrund

Der KfW-ERP-Gründerkredit – Startgeld bietet bis zu 125.000 Euro und deckt bei psychiatrischen Praxen oft den gesamten Investitionsbedarf für Einrichtung, IT und Praxissoftware. Neurokognitive Testverfahren und Biofeedback-Systeme werden gelegentlich über Leasing (3–5 Jahre) finanziert.

Da psychiatrische Kassensitze in vielen Regionen knapp sind und Wartezeiten für eine eigene Zulassung mehrere Jahre betragen können, empfiehlt sich eine Brückenfinanzierung für die Zeit als angestellter Arzt oder in einem Job-Sharing-Modell.

Psychiatrisch-psychotherapeutische Gemeinschaftspraxen mit niedergelassenen Psychologischen Psychotherapeuten teilen Räume und Verwaltungsaufwand; der gemeinsame Mietvertrag reduziert die Anfangsinvestition. Ärzteversichert berät Psychiater zu Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung, da das Burnout-Risiko in dieser Fachrichtung überdurchschnittlich hoch ist.

Wann gilt das nicht?

Psychiater in klinischer Tätigkeit ohne eigene Praxisstruktur benötigen keine Praxisfinanzierung. Die Finanzierungsmodelle gelten nur für vertragsärztlich tätige Niedergelassene.

Quellen

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