Rechtsmediziner sind überwiegend an Universitäten oder in staatlichen Instituten tätig; für seltene private Gutachtenstellen kommen Bankdarlehen und KfW-Kredite infrage.

Private rechtsmedizinische Gutachten- und Forensikinstitute sind in Deutschland selten; der Investitionsbedarf liegt typischerweise zwischen 80.000 und 300.000 Euro und wird überwiegend über KfW-ERP-Gründerkredit und Bankdarlehen gedeckt.

Hintergrund

Wer als Rechtsmediziner eine private Gutachtenpraxis oder ein forensisches Institut gründet, finanziert Laborausstattung, IT und Büroräume meist über den KfW-ERP-Gründerkredit – Startgeld (bis 125.000 Euro) und ergänzende Banklinien. Spezialtechnik wie DNA-Analytik-Systeme oder Toxikologie-Laborausstattung kann über Leasing finanziert werden.

Da Rechtsmediziner keine Kassenzulassung benötigen, entfallen KV-spezifische Förderprogramme. Auftraggeber sind Staatsanwaltschaften, Gerichte und Versicherungen; die Auftrags- und damit die Liquiditätsplanung ist stabiler als in der kurativen Medizin.

Ärzteversichert weist darauf hin, dass für rechtsmedizinische Gutachtertätigkeit eine spezifische Berufshaftpflicht erforderlich ist, die Gutachtenregress und Sachverständigenhaftung abdeckt.

Wann gilt das nicht?

Rechtsmediziner als Hochschulprofessoren oder Beamte in staatlichen Instituten benötigen keine eigene Praxisfinanzierung.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →