Für die Praxis von Sportmedizinern stehen Bankdarlehen, KfW-Förderkredite, Geräteleasing und Kooperationsmodelle mit Sportvereinen oder Fitnesszentren zur Verfügung.
Sportmedizinische Praxen haben einen mittleren Investitionsbedarf von 100.000 bis 350.000 Euro; typische Finanzierungsform ist der KfW-ERP-Gründerkredit kombiniert mit einem Bankdarlehen und Leasingverträgen für Ergometrie und Leistungsdiagnostik.
Hintergrund
Der KfW-ERP-Gründerkredit – Startgeld bietet bis zu 125.000 Euro zu günstigen Konditionen; ergänzend werden Bankdarlehen mit 5 bis 10 Jahren Laufzeit eingesetzt. Spiroergometrie-Geräte, Laufbandergometer und Laktatanalysesysteme werden bevorzugt geleast (3–7 Jahre), da die Technologie sich weiterentwickelt und Leasing die Liquidität schont.
Ein sportmedizinisches Besonderheit ist das Kooperationsmodell mit Profivereinen: Der Sportmediziner erhält einen Behandlungsraum im Vereinsgebäude und teilt die Betriebskosten; im Gegenzug ist er Vereinsarzt. Dieses Modell reduziert die Anfangsinvestition erheblich, schafft aber wirtschaftliche Abhängigkeiten.
Sportmedizinische Praxen mit Kassen- und Privatpatienten können den KV-Kassensitz über die sportmedizinische Zusatzbezeichnung ergänzen. Ärzteversichert berät Sportmediziner zu Berufshaftpflicht und Behandlungsabbruch-Risiken bei Hochleistungssportlern.
Wann gilt das nicht?
Sportmediziner, die ausschließlich als Betreuungsärzte für Vereine oder im Rahmen einer anderen Praxis tätig sind, benötigen keine eigenständige Praxisfinanzierung.
Quellen
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