Für unfallchirurgische Praxen mit ambulantem Operieren kommen Bankdarlehen, KfW-Förderkredite, Geräteleasing und BAG-Strukturen als zentrale Finanzierungsmodelle infrage.

Unfallchirurgische Praxen mit eigenem OP-Saal erfordern Investitionsvolumina von 300.000 bis 800.000 Euro; typische Finanzierungsstruktur ist KfW-ERP-Kapital für Gründung (bis 500.000 Euro) kombiniert mit Bankdarlehen und Geräteleasing.

Hintergrund

Der KfW-ERP-Kapital für Gründung stellt bis zu 500.000 Euro als Eigenkapitalersatz bereit; ergänzende Bankdarlehen mit 10 bis 15 Jahren Laufzeit decken OP-Einrichtung, Sterilisationsausstattung und Röntgentechnik. Arthroskopie-Türme, Bildverstärker und chirurgische Antriebssysteme werden häufig geleast (5–8 Jahre), da die Gerätegeneration regelmäßig erneuert wird.

D-Arzt-Praxen (Durchgangsarzt-Zulassung der Berufsgenossenschaften) erfordern besonders hochwertige technische Ausstattung; eine D-Arzt-Zulassung durch die DGUV setzt entsprechende Investitionen voraus und verbessert gleichzeitig die Erlösbasis erheblich. Der höhere Umsatz verbessert die Bankkonditionen.

BAGs aus Unfallchirurgen und Orthopäden teilen häufig OP-Kapazitäten und Bildgebung. Ärzteversichert empfiehlt für unfallchirurgische Praxen eine umfassende OP-Haftpflicht sowie eine Betriebsunterbrechungsversicherung.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Unfallchirurgen in Kliniken ohne Praxisbeteiligung benötigen keine eigene Finanzierung. KfW-Programme gelten nur für selbstständige Niedergelassene.

Quellen

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